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Medienbereich Gletscherseetaufe vom 15. August 2016

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Medienmitteilung vom 22.12.2015: Grimsel-Entscheid: Grosse Chance für die ökonomische Energiewende mit Stromüberschüssen statt 80% Energieverlusten

Das Verwaltungsgericht Bern hat entschieden: Die Grimsel-Staumauererhöhung ist rechts- und verfassungswidrig. Die einzigartige Moorlandschaft an der Grimsel darf nicht geflutet werden. Das ist eine grosse Chance für eine ökonomische Energiewende, um endlich die 80% Energieverluste im Gebäudebereich zu eliminieren und die grossen Solar- und Wind-stromüberschüsse zu nutzen.

Medienmitteilung vom 26.10.2015: Unverhältnismässige KWKW-Förderung am Berschnerbach gerichtlich nicht zu verhindern

Medienmitteilung vom 18.05.2014: Nein am Rhein: Die Chance für die Energiewende ohne R(h)einfall

Die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen stimmten heute mit 58.7 Prozent gegen die Teil-revision des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) und setzen damit ein wichtiges Zeichen: Sie wollen ihr Wahrzeichen, den grössten Wasserfall Europas, auch in Zukunft schäumen sehen. Das Nein zum Höherstau des Rheins und zu den Kraftwerksplänen am Rheinfall richtet sich nicht zuletzt gegen denkfaule Politiker, die lieber Naturdenkmäler opfern, als über den Tellerrand zu blicken und die Energiewende verfassungsgemäss in die Tat umzusetzen.

Medienmitteilung vom 18.12.2013: Umweltorganisationen rekurrieren gegen die Überleitung Lugnez: Glenner und Rheinschlucht sind schon heute in Wassernot

Die geplante Überleitung Lugnez wird zum Gerichtsfall. Die Umweltorganisationen WWF, Pro Natura, Greina-Stiftung und der Fischerei-Verband ziehen die Konzessionsgenehmigung der Bündner Regierung weiter ans Verwaltungsgericht. Die Hauptkritik: Für ein zusätzliches Kraftwerk gibt es im stark vorbelasteten Glenner und in der Rheinschlucht wenig Spielraum.

Medienmitteilung vom 22.11.2013: Neue Raumplanungsverordnung verhindert AKW-Ausstieg und Energiewende

Laut Bundesrat kommt den Gebäuden eine „Schlüsselrolle bei der Erreichung der Ziele der Energie-strategie 2050“ zu. Die neue Raumplanungsverordnung (RPV) verhindert die Energiewende und den AKW-Ausstieg des Bundesrats, wenn der wichtigste Energiebereich aufgrund der neuen Ge-setzgebung nicht genutzt werden kann. Statt wie der Ständerat die unbestimmten Rechtsbegriffe zu klären und Rechtssicherheit zu schaffen, sorgt die neue RPV für viel mehr Vorschriften und Rechtsunsicherheit: Das bisherige Recht der Hauseigentümer- und Mieter/innen, bei Neubauten und Bausanierungen die Solarenergie zu nutzen, wird abgeschafft - zu Gunsten von (Willkür-) Entscheidungen der jeweiligen Beamten.

Medienmitteilung: Restwasserfrage – Kantone im Rückstand (Replik zur BAFU-Stellungsnahme vom 10.6.2013)

Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates für Umwelt (BAFU) soll die Sanierung der Restwassermengen erneut verschoben werden. Seit 1975 schreibt die Bundesverfassung (BV) “die Sicherung angemessener Restwassermengen“ vor. Laut Bundesrat sind rund 15800 km “teilweise oder ganz trockengelegt“, obwohl das Volk im Mai 1992 mit 2/3 Mehrheit eine Sanierungsfrist bis 2007 beschloss. Bereits 2004 wurde diese Frist um 5 Jahre bis 2012 verlängert. Nun soll dieser Entscheid nochmals bis auf 2018 verschoben werden; damit wird der direktdemokratische Volksentscheid vom 17. Mai 1992 erneut missachtet.