Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates für Umwelt (BAFU) soll die Sanierung der Restwassermengen erneut verschoben werden. Seit 1975 schreibt die Bundesverfassung (BV) “die Sicherung angemessener Restwassermengen“ vor. Laut Bundesrat sind rund 15800 km “teilweise oder ganz trockengelegt“, obwohl das Volk im Mai 1992 mit 2/3 Mehrheit eine Sanierungsfrist bis 2007 beschloss. Bereits 2004 wurde diese Frist um 5 Jahre bis 2012 verlängert. Nun soll dieser Entscheid nochmals bis auf 2018 verschoben werden; damit wird der direktdemokratische Volksentscheid vom 17. Mai 1992 erneut missachtet.
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