Das Verwaltungsgericht Bern hat entschieden: Die Grimsel-Staumauererhöhung ist rechts- und verfassungswidrig. Die einzigartige Moorlandschaft an der Grimsel darf nicht geflutet werden. Das ist eine grosse Chance für eine ökonomische Energiewende, um endlich die 80% Energieverluste im Gebäudebereich zu eliminieren und die grossen Solar- und Windstromüberschüsse zu nutzen.
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