
Laut Bundesrat kommt den Gebäuden eine „Schlüsselrolle bei der Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050“ zu. Die neue Raumplanungsverordnung (RPV) verhindert die Energiewende und den AKW-Ausstieg des Bundesrats, wenn der wichtigste Energiebereich aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht genutzt werden kann. Statt wie der Ständerat die unbestimmten Rechtsbegriffe zu klären und Rechtssicherheit zu schaffen, sorgt die neue RPV für viel mehr Vorschriften und Rechtsunsicherheit: Das bisherige Recht der Hauseigentümer- und Mieter/innen, bei Neubauten und Bausanierungen die Solarenergie zu nutzen, wird abgeschafft - zu Gunsten von (Willkür-) Entscheidungen der jeweiligen Beamten.