Greina News Juni 2019

Greina-Stiftung
Tote Aale nach einer Kraftwerkstufe (© Aqua Viva)

Der Grossteil der heute bestehenden Wasserkraftanlagen wurde gebaut, bevor es eine gesetzliche Restwasserregelung gab. Durch diese intensive Nutzung der Gewässer – zugunsten der Energieproduktion – führten die betroffenen Gewässer kein oder nur noch wenig Wasser. Die Wasserlebewesen verloren ihren Lebensraum und starben teilweise aus. Die Bundesverfassung schreibt seit 1975 angemessene Restwassermengen in unseren Gewässern vor. Auf Druck der Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» aus dem Jahr 1984 hat der Bund diesen Verfassungsauftrag 1991 mit der Totalrevision des Gewässerschutzgesetzes umgesetzt, leider nur ungenügend.