Greina - Beispiel und Vorbild

Autor/in: 
Ruth Dreifuss, e. Bundesrätin, Vorsteherin des Departementes des Innern

 

Vor 35 Jahren, im Mai 1962, verankerte das Schweizer Volk mit dem Art. 24sexies, in unserer Bundesverfassung (BV): «Der Bund hat in Erfüllung seiner Aufgaben das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur und Kulturdenkmäler zu schonen und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten.» Bereits 1971 forderte der Schweizer Souverän den Bund auf, «Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu erlassen.» (Art. 24septies BV)

Wenn Sie die Ende Juni 1997 in New York durchgeführte «Umweltkonferenz fünf Jahre nach Rio» betrachten, sehen Sie, daß die Beeinträchtigung unserer Umwelt ein großes Problem bleibt. Die massive Belastung der Natur, der Böden, der Gewässer und des Klimas mit Abfällen, Emissionen und Treibhausgasen nimmt weltweit immer noch zu. Über zwei Drittel davon stammen aus unseren Industrieländern, aus den reichsten Ländern der Welt. Trotz dieser düsteren Aussichten gelang es in New York nicht, umweltverträglichere Lösungen für eine nachhaltige Zukunft verbindlich zu vereinbaren. Dennoch wollen wir nicht resignieren.

Die Meinungen um Schutz oder Nutzen der Greina Hochebene lagen im Verlaufe dieses Jahrhunderts kaum weniger weit auseinander als an der «Nach Rio Konferenz» in New York, wo ich als Umweltministerin unser Land vertreten durfte. Hatten die betroffenen romanischen Gemeinden Sumvitg und Vrin nicht auch voller Hoffnung den Ausbauprojekten von 1957 zugestimmt und in der Folge die Wasserrechtskonzessionen verlängert? Hatten sie nicht berechtigte Erwartungen auf zusätzliche Einnahmen für Alpsanierungen, Aufforstungen, Lawinenverbauungen, Abwasser und Gemeindekanalisationen, Schulhäuser und weitere dringend benötigte Investitionen für Infrastrukturbauten? Nicht geringer war der Wunsch der Natur und Umweltschützer nach einer unversehrten Greina-Hochebene mit ihrer Flora und Fauna und mit all ihren Wasserfällen der «Frontscha».

«Die Hochgebirgslandschaft Greina Piz Medel zwischen dem Somvixertal im Bündner Oberland und dem Bleniotal im Tessin gilt als eines der erhaltenswertesten Naturdenkmäler der Schweiz», schrieb der erste Präsident der Schweizerischen Greina Stiftung (SGS) zur Erhaltung der alpinen Fließgewässer, Nationalrat Dr. Erwin Akeret (SVP/ZH). In der Herbstsession 1983 reichte er seinen parlamentarischen Vorstoß zur Rettung der Greina ein und betonte: «Die Schutzwürdigkeit der Greinalandschaft ist begründet nicht nur wegen ihrer landschaftlichen Schönheit und Eigenart, sondern auch wegen ihrer Unversehrtheit, da sie bis heute von menschlichen Eingriffen weitgehend verschont geblieben ist. Den hohen Erlebniswert, den diese Landschaft vermittelt, bezeugen zahlreiche Werke der Geschichte, der Geologie, der Literatur, der Musik und der bildenden Kunst, die sich mit der Greina befassen.» (vgl. Rettet die Greina, Pro Rein Anteriur, Tavanasa/GR, 1984).

Die Greina war aber nicht nur für Bewohnerinnen und Bewohner des Mittellandes und für Künstler aus dem In und Ausland schützenswert. Die Auseinandersetzungen um die Erhaltung der Vorderrheinlandschaft, welche im Dezember 1978 eine Delegation der einheimischen Pro Rein Anteriur zum damaligen Vorsteher des Verkehrs und Energiewirtschaftsdepartementes, Bundesrat Willi Ritschard, führte, bestätigte: Die Erhaltung der Greina war auch in der «Heimat des Vorderrheins mit der Greina als Naturjuwel» sehr stark verankert. Noch vor zehn Jahren schienen sich Nutz und Schutzpositionen völlig unversöhnlich gegenüberzustehen. Doch die aus diesen Auseinandersetzungen entstandene breit abgestützte Schweizerische Greina Stiftung (SGS) bezweckte nicht nur die Erhaltung von schützenswerten Naturlandschaften und alpinen Fließgewässern. Sie förderte gleichzeitig auch die Erarbeitung der notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Verbesserung der Situation im Berggebiet, womit Nationalrat Akeret 1983 formulierte: «... der Ausfall an Wasserzinsen und weiteren Vergünstigungen für die Gemeinde Somvix ... und insbesondere für die wirtschaftlich bedrängte Gemeinde Vrin im Lugnez durch einen zu gründenden Fonds und einen besseren interkommunalen Finanzausgleich kompensiert werden muss.» Das war die erfolgreiche Fondsidee (vgl. «Greina und Landschaftsrappen», Zürich 1987).

1987 reichte Nationalrat Herbert Maeder, heutiger Präsident der SGS, gestützt auf ein Rechtsgutachten von Ständerat Prof. Dr. Rene Rhinow, mit 74 Mitunterzeichnern die Motion «Landschaftsrappen» im Nationalrat ein. Diese wurde abgelehnt, dafür ein reduzierter Antrag von Frau Nationalrätin Dr. Lili Nabholz im Juni 1989 angenommen. Dieser «Landschaftsrappenbeschluß» führte zu einem jahrelangen Hin und Her zwischen Befürwortern des Landschaftsrappens im Nationalrat und Gegnern im Ständerat. 1990 schloß sich auch der Bundesrat der «Landschaftsrappenlösung» des Nationalrates an. Der Kompromiß im Rahmen der Revision des Gewässerschutzgesetzes wurde in einer Entschädigungsklausel im Art. 22 des Gesetzes über die Nutzbarmachung der Gewässer gefunden.

Nach weiteren Vollzugskonflikten drang 1996 das neue von der SGS lancierte Finanzierungsmodell des «Landschaftsfrankens» mit beachtlichen Mehrheiten im Parlament durch: Die verursachergerechte Finanzierung der Ausgleichsleistungen ohne Belastung der Bundeskasse und damit die Erhaltung der Greina-Landschaft ist für die Zukunft gesichert. Die Gemeinden erklärten sich zur Unterschutzstellung des Greinagebietes - mit freilich geringeren Einnahmen als bei einem Kraftwerkbau - bereit. Der Bund nahm 1996 die Greina-Hochebene samt ihren Wasserfällen mit weiteren Objekten von nationaler Bedeutung in das entsprechende Bundesinventar auf.

Aus fast unüberwindbaren und scheinbar unversöhnlichen Nutz- und Schutzpositionen ergab sich - für die Gemeinden wie für die Natur- und Umweltschützer - eine gemeinsame und allseits überzeugende Lösung, ja sogar herzliches Einvernehmen mit Herausgabe der Neuauflage des Greinabuches 1997, wie ich von den Beteiligten vernommen habe.

Für diese außergewöhnliche Leistung möchte ich allen Beteiligten herzlich danken und ihnen gratulieren. In erster Linie den beiden Gemeinden Vrin und Sumvitg, zusammen mit der Schweizerischen Greina-Stiftung und ihren Parlamentariern, die dieses nationale Konzept unermüdlich, konsequent und mit allen demokratischen Mitteln durchgezogen haben. Eine große Anerkennung gebührt auch allen übrigen Beteiligten, den Natur- und Umweltorganisationen, den Naturschützer/innen, den Künstlern und allen Greinafreunden, die zu diesem großen Erfolg beigetragen haben.

Die Gemeinden Vrin und Sumvitg sind die Garanten für die Erhaltung dieses Naturdenkmals. Die beiden Bündner Gemeinden werden die Greina 1998 zum 15o. Geburtstag der Eidgenossenschaft unseren 7 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern widmen, als Dank für die gemeinsam von allen Bewohnern des Landes getragenen Ausgleichsleistungen. Diese wegweisende solidarische und kulturelle Leistung erachte ich als beispielhaft und vorbildlich für viele andere Schweizer Gemeinden. Damit gehen wir meiner Meinung nach einen weiteren wichtigen Schritt: Von der am Ende des letzten und Anfang dieses Jahrhunderts pionierhaften Nationalparkidee mit dem praktisch absoluten Schutz eines streng abgegrenzten Naturschutzgebietes kommen wir so zu einem integralen Umweltschutz für das 21. Jahrhundert, welcher alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche und alle Wirtschaftssektoren nachhaltig miteinbezieht.

Gestatten Sie abschließend, daß ich das Greina-Beispiel auch als Vorbild nehme für das Landschaftskonzept Schweiz mit der «Partnerschaft Landschaft». Hier, am Fuße der Greina, wird vorgelebt, wie «Schützer» und «Nützer» im Dialog zu einer Lösung gelangen können, die eine nachhaltige Landschaftsentwicklung im Kanton Graubünden und im Tessin ermöglicht. Es ist eine einvernehmliche und sanfte Strategie, die alles umfaßt: Leben, Arbeiten und Erholung; im Dialog wird eine echte nachhaltige Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung für die Zukunft integriert. Dem eingangs erwähnten Auftrag des Schweizer Souveräns in unserer Bundesverfassung sind wir - nach vielen politischen Auseinandersetzungen - in demokratischer Weise - nachgekommen. Die Greina mit ihren Gemeinden rund um diese einmalige Hochgebirgslandschaft und alle an diesem Erfolg Beteiligten sind uns Beispiel und Vorbild.

 

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