Alpine Flusslandschaften im öffentlichen Interesse

Autor/in: 
Klaus Huber, Regierungspräsident des Kantons Graubünden
Thomas Burgener, Staatsrat des Kantons Wallis

 

Vorwort

 

Die Kantone Wallis und Graubünden haben die dritte, überarbeitete Auflage des Greina-Buches mitunterstützt. Sie anerkennen damit das Engagement der Schweizerischen Greina-Stiftung für eine nachhaltige Entwicklung im Berggebiet.

Von Wasser, Wald und Steinen oder umfassender von den unvergleichbaren Landschaften sowie der Qualität des Lebensraumes für Menschen, Tiere und Pflanzen leben wir. Sie sind die Hauptressourcen der Bergregionen. Gefragt ist zweifellos ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur. Ein Umgang mit der Natur, welcher Nischen für Tiere, Menschen und Pflanzen schafft und gleichzeitig die Artenvielfalt erhält. Ein Umgang mit der Natur, welcher die Natur als Freizeit und Erholungsgebiet bewahrt und gleichzeitig dauerhafte Arbeitsplätze im Tourismus und Freizeitbereich aber auch im Gewerbe und Handwerk schafft.

Tatsächlich nehmen die Bewohnerinnen und Bewohner des Alpenraumes ihr Umfeld anders wahr als etwa die Menschen aus den Agglomerationen des Mittellandes. Hinzu kommen die unterschiedlichen Ansprüche an die Landschaften und Lebensräume: Bedeuten sie für die Bewohnerinnen und Bewohner des Alpenraumes eine wichtige Existenzgrundlage, so sind sie für viele andere ein Ort der Erholung und der Ferien. Aus dieser unterschiedlichen Betrachtungsweise – hier Nutzung, dort Schutz – erwachsen Differenzen in der Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten und der Schutzbedürfnisse. Damit die Bedürfnisse und Entwicklungsvorstellungen der Bewohnerinnen und Bewohner nicht untergehen, ist es entscheidend, dass die betroffene Bevölkerung darüber entscheidet und selber zwischen Nutz- und Schutzansprüchen zukunftsorientiert abwägt.

Es war dieser Gedanke des fairen Ausgleichs, der zur «Lex-Greina» führte, von der heute zahlreiche Gemeinden aus den Kantonen Wallis und Graubünden profitieren können. Das Resultat kann sich sehen lassen. Die dritte, überarbeitete Auflage des Greina-Buches spricht vom Leben und Überleben in den Bergen. Gebirgslandschaften, Menschen bei ihrer Arbeit oder unterwegs, Stimmungen, Natur pur – sie laden die Leserin und den Leser des Greina-Buches zum Verweilen ein. Allen, die gemeinschaftlich dazu beigetragen haben, allen voran der Schweizerischen Greina-Stiftung, danken wir für den neu herausgegebenen Bildband. Gemeinsam sind wir gefordert, mit der Bevölkerung des Berggebiets Leben und Überleben in den Bergen zu sichern.

 

 

Einleitung

Die alpinen Fliessgewässer sind die Lebensadern der Gebirgskantone. Der Schutz unserer Gewässer liegt uns ebenso am Herzen, wie deren sinnvolle Nutzung. Sie sind Teil unseres Lebensraums, unserer Volkswirtschaft und von grosser Bedeutung für den Tourismus. Die Kantone verfügen über die Gewässerhoheit. Die haushälterische Nutzung und der Schutz der Wasservorkommen liegen aber beim Bund. Dieser erlässt Vorschriften über den Gewässerschutz, sowie über angemessene Restwassermengen. Im wasserreichen Jahr 2001 lieferten die Gebirgskantone Graubünden und Wallis mit 20,7 Mrd. kWh fast die Hälfte der Schweizer Wasserkraft. Damit leisten beide Gebirgskantone einen erheblichen volkswirtschaftlichen Beitrag für das gesamte Land, indem sie emissionsfreie Spitzenenergie erzeugen und diese der Wirtschaft und den Einwohner/innen preisgünstig zur Verfügung stellen. Mit dem Spitzenstrom tragen sie zudem einen wichtigen Anteil an die Regulierung des europäischen Verbundnetzes bei. Die Wasserkraftnutzung ist ein zentraler Standortvorteil der Gebirgskantone und bildet einen unverzichtbaren Beitrag an das Einkommen der Bevölkerung, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand in diesen Gebieten. Nebst der Nutzung gilt es auch den Schutz der Gewässer und der Flusslandschaften zu berücksichtigen. Um einmalige Landschaften von nationaler Bedeutung einerseits zu erhalten und andererseits den betroffenen Gemeinden gewisse Einnahmen zu ermöglichen, sind im eidgenössischen Wasserrechtsgesetz Ausgleichsleistungen festgelegt. Diese bieten den Gemeinwesen eine Entschädigung, sofern sie schützenswerte Landschaften von nationaler Bedeutung für 40 Jahre unter Schutz stellen und damit auf bedeutende Wasserzinseinnahmen verzichten. Diesen Ausgleichsleistungen stimmte das Schweizer Volk im Mai 1992 mit einer Zweidrittelsmehrheit zu. 1996 verankerte das Bundesparlament mit der Wasserzinserhöhung auch die Finanzierung der Ausgleichsleistungen mittels «Landschaftsrappen». Diese Ausgleichsleistungen kosten wenig, fliesst doch höchstens einer von insgesamt 80 Wasserzinsfranken pro Kilowatt Bruttoleistung Kantonen und Gemeinden zu, um die Unterschutzstellung der Landschaften abzugelten.

Inzwischen sind 13 weitere Gemeinden dem Beispiel von Vrin und Sumvitg gefolgt, die mit der Unterschutzstellung der Greina-Hochebene vorangingen. Nebst den drei Bündner Gemeinden Vrin, Sumvitg und Breil/Brigels sind heute 12 Gemeinden im Kanton Wallis anspruchsberechtigt. Ohne Belastung der Bundeskasse erhalten diese Gemeinwesen von den übrigen Wasserrechtsgemeinden bzw. -kantonen jährlich einen Ausgleich von rund 3–4 Millionen Franken zur Erhaltung dieser Naturjuwelen und als Beitrag an ihre Gemeindeinfrastrukturen. Dafür wird eine Fläche von insgesamt fast 300 km2 für 40 Jahre unter Schutz gestellt.

Die Kantone Wallis und Graubünden begrüssen diese föderalistische Lösung, welche den Schutz einzigartiger Landschaften ermöglicht, ohne die legitimen Interessen der betroffenen Bevölkerung zu vernachlässigen. In diesem Sinne begrüssen wir auch diese dritte, überarbeitete Auflage des Greina-Buches, welches ein gemeinsames Werk der betroffenen Bündner und Walliser Gemeinden sowie der Schweizerischen Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer darstellt. Wir danken allen Gemeinden und weiteren Partnern, welche diese Gemeinschaftsproduktion ermöglicht haben, und der Schweizerischen Greina-Stiftung für ihren unermüdlichen Einsatz für eine nachhaltige Entwicklung im Berggebiet.
 

Chur/Sion, April 2004

Quelle: Buch „La Greina und Flusslandschaften im Wallis“, Schweizerische Greina-Stiftung (SGS), Verlag Bündner Monatsblatt / Desertina AG, Chur, 2004

 

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