Die Vorderrhein-Landschaft in Gefahr
Auf die Skitour zur Biferten-Hütte hatte ich wegen der Gemeindeversammlung in Waltensburg verzichtet. Der Vorderrhein, den ich schon als Kind in all seinen Farben bewunderte, lag mir mehr am Herzen. Diese Gemeindeversammlung hatte am 4. März 1978 über eine Konzessionsverlängerung zum Bau der Ilanzer Kraftwerke zu entscheiden. Die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG in Baden (NOK) wollten den Vorderrhein zwischen Tavanasa und Ilanz (Kraftwerk Ilanz I) und die Seitenbäche Schmuèr und Siaterbach zwischen Panix und Ilanz (Ilanz II) nutzen. «Sind die Ilanzer Kraftwerke gefährdet?» fragte die Bündner Zeitung nach dem negativen Entscheid der Waltensburger und stellte fest: «Umweltschutz und Tourismus waren die Gründe für die Ablehnung. Bemängelt wurden insbesondere die mangelnden Restwassermengen.»
Am 27. März 1978 trafen sich 23 Bürgerinnen und Bürger unter ihnen Pater Flurin Maissen und Tarcisi Maissen, Bauunternehmer aus Trun - aus den betroffenen Konzessionsgemeinden sowie aus der Gemeinde Trun in Tavanasa zur Gründung des «Moviment democratic Pro Rein Anteriur». Damit begannen die Anstrengungen zur Erhaltung der VorderrheinLandschaft und insgeheim auch jene für die Rettung der Greina-Hochebene, welche ebenfalls durch ein NOK-Projekt bedroht war.
Kurz danach wurde die Vereinigung Pro Rein Anteriur (PRA) ins Leben gerufen. Zu deren Zielen zählte die Erhaltung einer intakten Vorderrhein-Landschaft, die Achtung der demokratischen Spielregeln und der Gemeindeautonomie sowie die Berücksichtigung der ökonomischen Interessen der Einheimischen. Das Echo für unsere Anliegen war groß. Innerhalb eines Jahres fanden verschiedene Veranstaltungen gegen die Ilanzer Kraftwerke statt. Bei den Ausstellungen war uns vor allem Bryan Cyril Thurston, ein englischer Architekt, Künstler und großer Freund der Greina, behilflich. Er betonte immer wieder, daß der Einsatz für den Vorderrhein eines Tages auch die Greina retten müsse.
Um das stets nach gleichem Schema verlaufende Trauerspiel gegen die Natur abzuwenden - «Finanzschwache Gemeinwesen sind auf Einnahmen angewiesen und müssen daher den Kraftwerksgesellschaften die schönsten Bäche, Flüsse und Wasserfälle opfern» - wurden die ersten Vorarbeiten für eine kantonale Volksinitiative im Frühsommer 1978 in Angriff genommen. Das Ziel dieser Bündner Energie-Initiative war es, die Wasserkraftproduzenten zu verpflichten, einen Teil ihrer Produktion dem Kanton als Gratisenergie abzugeben, weil das Bundesrecht diese Möglichkeit 1916 nicht ausgeschlossen hatte. Damit könnte der Kanton einen Teil dieser Energie der Bündner Volkswirtschaft zur Verfügung stellen und erhielte dafür einen finanziellen Gegenwert, um finanzschwache Gemeinden für einen allfälligen Ausfall an Wasserzinsen zu entschädigen.
Im Juni 1979 fand die erste, von über 1000 Personen besuchte Protestlandsgemeinde gegen die Ilanzer Kraftwerke, von Einheimischen organisiert und mit Unterstützung breiter Bevölkerungskreise auch aus dem Mittelland, dem Rhein entlang von Tavanasa/Waltensburg bis Ilanz statt. Etwa zur gleichen Zeit wurde auch ein nationales Komitee gegen die geplanten Ilanzer Kraftwerke gegründet, dem über sechzig National- und Ständerätinnen und -räte angehörten, mit dem SVP-Nationalrat Erwin Akeret aus Winterthur an der Spitze: Die Auseinandersetzungen um Ilanz I und II bildeten eine Art «Lebensschule» für die Rettung der einzigartigen Greina-Hochebene.
Im Sommer 1979 rekurrierten über hundert Einheimische, vor allem Bauern aus den Konzessionsgemeinden, gegen die Erteilung der Baubewilligung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Neben den Einheimischen waren am Anfang der Rheinaubund, die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz und die Stiftung für Landschaftsschutz unsere wichtigsten Verbündeten, welche auch Sammlungen für den Rhein durchführten und die PRA damit finanziell unterstützten. Bei den Einsprachen gegen die beantragten Waldrodungen, die Nichtbeachtung von Natur- und Heimatschutzbestimmungen, kommunaler und kantonaler Normen sowie Fischereibewilligungen halfen später auch der Schweizerische Bund für Naturschutz und der WWF mit. Insgesamt liefen dreizehn Verfahren bis vor Bundesgericht gegen das Planauflageverfahren, gegen Rodungsbewilligungen, gegen Baupläne, gegen Kraftwerkzentralen. Gerügt wurde insbesondere, daß die Restwassermengen, hinter dem Rücken des Souveräns und entgegen der Gemeindebeschlüsse, massiv reduziert wurden.
Die einheimische Bevölkerung wehrte sich entschieden gegen «Chur und Baden», aber für den Rhein. Das Ansinnen der Kraftwerkpromotoren, die Kompetenz zur Festsetzung der Restwassermengen den betroffenen Gemeinden zu entreißen, mißlang deutlich.
Nach Einsicht in die Protokolle mehrerer Konzessionsgemeinden waren wir einerseits überzeugt, daß unsere Vorfahren während der Konzessionsverhandlungen zwischen 1955 und 1965 sich an den entsprechenden Gemeindeversammlungen deutlich für die Natur und für bessere Restwassermengen eingesetzt hatten. Andererseits wurden aber das Mißtrauen gegen oben und die Vermutung, daß manche Politiker mit der NOK unter einer Decke steckten und mit fast allen Mitteln versuchten, dieses Kraftwerk durchzudrücken, bei der PRA verstärkt. Für uns galt es nun, die demokratischen Beschlüsse der Konzessionsgemeinden zu verteidigen.
Erwin Akeret brachte 1979 mittels Motion die Kraftwerksproblematik um die umstrittenen llanzer Kraftwerke auch im Nationalrat zur Sprache. Bezüglich der Restwassermenge Null bei Ilanz II sprach er Klartext: «Die NOK sind Gesetzesbrecher». Erwin Akeret war als Parlamentarier hochgeachtet und glaubwürdig und gehörte u.a. der Kommission an, welche die Bundesrichter dem Parlament zur Wahl vorschlug. Doch die Sanktionierung der Restwassermenge Null hatte ihn und alle, die einen ungebrochenen Glauben in den Rechtsstaat hatten, schwer getroffen. Nach einem dieser Bundesgerichtsentscheide zu Ilanz I und II schrieb er: «Die Patrioten gegen die Höflinge der Energie-Baronen. La lutte continue. Ilanz: Sturm auf die Bastille. Vive Pro Rein Anteriur.»
Unbegreiflich für Erwin Akeret, Pater Flurin Maissen und für die PRA war vor allem, daß man eine veraltete Technologie von Monopolisten, wie es viele Elektrizitätsunternehmen in der Schweiz sind, mit der Drosselung der Restwassermengen im planwirtschaftlichen Sinne behördlich protegierte, anstatt die Restwassermengen nach bestem Wissen und Gewissen festzusetzen. Glücklicherweise hat sich die energiepolitische Situation inzwischen in den meisten Gemeinden der Surselva grundlegend geändert. Zahlreiche Politiker der Surselva gehören heute in energiepolitischer Hinsicht zu den fortschrittlichsten Gemeindevorstehern des Kantons und vielleicht gar der Schweiz. 1991 durfte der Disentiser Gemeindepräsident und Großrat Simon Camartin von Bundesrat Adolf Ogi und zwei Jahre später die Lugnezer Gemeinde Cumbel mit Gemeindepräsident Silvio Capeder von Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz den Schweizer Solarpreis entgegennehmen.
Rettet die Greina
«Lieber nüd als Greina-Süd!» Getreu diesem Schlagwort stimmte das Bündner Volk 1949 mit großem Mehr der sog. «Wasserrechtsinitiative» zu. Diese verbot, Wasser von einem Stromgebiet in ein anderes abzuleiten. Damit war das «Greina-Blenio-Projekt», welches eine Wassernutzung unterhalb von Biasca vorsah, erledigt. Die Rhätischen Werke für Elektrizität in Thusis und die NOK in Baden unterbreiteten im Mai 1957 ein neues Greina-Konzessionsprojekt und erwarben von den beiden Gemeinden Vrin und Sumvitg die Wasserrechtskonzession zur Überflutung der Greina-Hochebene. Dieses Kraftwerkprojekt sah eine 80 m hohe Staumauer an der Camonaschlucht sowie eine Leistung von rund 80 Megawatt und mit einer Jahresproduktion von 140 Mio. kWh vor. Ab 1981 wurde bekannt, daß die NOK «mit einer jährlichen Produktion an hochwertiger Spitzenenergie von 150 Mio. kWh und weiteren 75 Mio. kWh aus dem Pumpspeicherbetrieb» rechnete. Die Konzession wurde von beiden Berggemeinden, welche auf zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung ihrer Infrastrukturaufgaben angewiesen waren, immer wieder verlängert.
Bereits zu Beginn der 80oer Jahre wurden die Aktivitäten zur Rettung der Greina-Hochebene lanciert. Es entstanden die Bewegung «Rettet den Rhein» und später die Vereinigung Bündner Umweltorganisationen (VBU). Nachdem die Bündner Energie-Initiative zustande gekommen, vom Großen Rat aber für ungültig erklärt und die dagegen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen worden war, setzte sich die Meinung durch, daß die entsprechenden Änderungen auf Bundesebene vorzunehmen seien. Erwin Akeret reichte in Bern parlamentarische Vorstöße ein und gewann weitere Ratsmitglieder für die Greina und den Landschaftsschutz.
Der Gedanke an die finanziellen Sorgen und existentiellen Fragen der Berggemeinden war für mich als PRA-Vorsitzenden immer ein dem Naturschutz gleichberechtigtes Anliegen. Wir unternahmen deshalb alles, um dieser Strategie zum Durchbruch zu verhelfen. Zusammen mit dem Schweizerischen Fischereiverband (SFV) wurde eine neue Gewässerschutzinitiative vorbereitet und mit den übrigen Umweltorganisationen lanciert - nicht zuletzt auch, um die Greina dadurch definitiv zu retten. Am 9. Oktober 1984 wurde die Volksinitiative zur Rettung unserer Gewässer mit 176’887 gültigen Unterschriften in Bern eingereicht.
Unter dem Titel «Rettet die Greina, die einzigartige Gebirgslandschaft zwischen Graubünden und Tessin» veröffentlichte die PRA 1984 eine Broschüre. Alle Beteiligten waren begeistert von den wunderschönen Bildern über die Greina des 1983 gewählten, parteilosen Appenzeller Nationalrates Herbert Maeder. In einem seiner letzten parlamentarischen Vorstöße forderte Nationalrat Erwin Akeret im Oktober 1983 mit einem Postulat die Unterschutzstellung der Greina. Die PRA doppelte nach und ersuchte den Bundesrat, die Hochgebirgslandschaft Greina - Piz Medel ins Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufzunehmen und unter Schutz zu stellen.
Das BLN-Inventar zur Greina-Hochebene ließ auf sich warten. Als 1985/86 von Restwassermengen beim geplanten Greina-Kraftwerk die Rede war, leuchteten bei der PRA die Alarmlampen auf. Aufgrund der Erfahrungen bei Ilanz I und II mußte man mit dem Schlimmsten rechnen. Wir fragten uns damals: Wird nun eine Kompromißlösung gesucht, um die Greina-Hochebene unter Wasser zu setzen? Der Bundesrat hatte Ende 1983 den Anhang zur BLN-Verordnung ergänzt, aber leider ohne die Hochgebirgslandschaft Greina - Piz Medel zu berücksichtigen. Um der drohenden Gefahr zu begegnen, wurde die Rechtsform des nationalen Komitees von 1978 in die «Schweizerische Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fließgewässer» (SGS) umgewandelt. Am 15. August 1986 fand die formelle Gründung in Zürich statt; Erwin Akeret wurde zum Präsidenten, Herbert Maeder zum Vizepräsidenten gewählt. Über 50 Persönlichkeiten umfaßte der SGS-Stiftungsrat, darunter etwa 20 National- und Ständerätinnen und -räte sowie Vertreter aus Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Sport. Dank dieser Zusammensetzung erfreute sich das Gremium von Anfang an einer breiten politischen Abstützung.
Die Erfahrungen aus den Auseinandersetzungen um die Ilanzer Kraftwerke waren nun dienlich. Im September 1986 wurde die Kampagne zur Rettung der Greina-Hochebene in den Medien lanciert, Der Einsatz erfolgte in zwei Richtungen: Einerseits ging es darum, den Kraftwerkbau der NOK an der Greina zu verhindern und die Greina-Hochebene unter Schutz zu stellen; andererseits peilten wir von Anfang an auch eine Lösung für die betroffenen Gemeinden an, da es ja nicht angeht, daß die Erhaltung von nationalen Natur- und Kulturdenkmälern allein zu Lasten der Bergbevölkerung erfolgt. Nachdem der Bündner Energie-Initiative kein Erfolg beschieden war, entschloß sich die SGS für eine Ergänzung des geitenden Wasserrechts auf Bundesebene.
Neben dem Schutz der Greinalandschaft setzt sich die SGS für die Erhaltung der alpinen Fließgewässer, für angemessene Restwassermengen sowie für die Verbesserung der ökonomischen Situation im Berggebiet ein. Damit sollen finanzschwache Gemeinden eine Alternative zur Erteilung von Wasserrechtskonzessionen erhalten. Im weiteren engagiert sie sich auch für die Forderung von erneuerbaren Energien, für die Sonnenenergienutzung und für einen rationelleren Energieeinsatz. Kostenwahrheit und zukunftsgerichtete Technologien des 21. Jahrhunderts sollen die veralteten, natur- und menschenverachtenden Energiesysteme möglichst bald ersetzen.
Die Kampagne zur Rettung der Greina wurde im Oktober 1986 nochmals verstärkt und die Schweizer Bevölkerung erneut auf die Greina und andere schützenswerte Landschaften aufmerksam gemacht. Mit dem jährlich erscheinenden SGS-Landschaftskalender und den prächtigen Landschaftsbildern von Herbert Maeder wurde versucht, einen Quadratmeter «Greina-Landschaft» in möglichst vielen «Schweizer Stuben» zu plazieren. Das Echo für die Erhaltung dieser einzigartigen Hochgebirgsebene war außerordentlich groß.
Mitte November 1986 konnte die SGS folgende Pressemitteilung veröffentlichen: «Wir sind sehr erfreut, daß die NOK aufgrund des großen Widerstandes aus breiten Kreisen der Bevölkerung auf den Bau des Greina-Kraftwerkes verzichten will. Die erfolgte Aufklärungsarbeit hat ihre Wirkung nicht verfehlt: Eine einzigartige Hochgebirgslandschaft zwischen Graubünden und Tessin konnte gerettet werden. Zugleich ist aber auch darauf hinzuweisen, daß 4o bis 6o Wasserkraftwerkprojekte in der Schweiz noch geplant sind, obwohl über 90% der nutzbaren Gewässer bereits heute verbaut sind. Die SGS faßt diesen Erfolg auch als Ansporn auf, die letzten noch intakten Alpenlandschaften zu schützen, wie z.B. Bernina, Val Curciusa, Grimsel, Gletsch, Alp Madris, Alpenrhein usw. Die SGS ist deshalb bestrebt, mit den Berggemeinden Alternativen zum Verkauf der letzten freifließenden alpinen Gewässer zu erarbeiten. Darüber hinaus ist sie überzeugt, daß mit einer vernünftigeren und effizienten Energiepolitik auch die übrigen erhaltenswürdigen Bergtäler gerettet werden können.»
Für die Freunde der Greina war nun die Stunde der Wahrheit erst recht gekommen. Jetzt galt es zu belegen, daß die SGS nicht nur Landschaften retten, sondern auch ihre Versprechen gegenüber den Gemeinden halten will: «Die betroffenen Berggemeinden Vrin und Sumvitg haben Anrecht auf unsere Hilfe und auf Ausgleichsleistungen; Alternativen zu den Einnahmen aus Wasserrechts-Konzessionen und Landschaftszerstörung müssen erarbeitet und zugunsten der Berggemeinden umgesetzt werden.» Dieses zweite Hauptziel der SGS galt es nun zu realisieren. Die Zusammenarbeit mit den betroffenen Greina-Gemeinden war ausgezeichnet und in Richtung Bern sehr wirksam. 1989 konnte die SGS dem Präsidenten der Arbeitsgemeinschaft Greina, Regierungsrat Joachim Caluori, welcher sich stets für die Interessen der beiden Gemeinden einsetzte, 100 000 Franken an Spendengeldern zu Gunsten von Vrin und Sumvitg überreichen.
Ausgleichsleistungen sind gerechtfertigt
Am 18. Juni 1987 reichte der neue SGS-Präsident Herbert Maeder eine Motion ein, welche von 75 Nationalrätinnen und -räten mitunterzeichnet wurde. Sie forderte u.a. die Einführung des Landschaftsrappens: «Der Bund leistet angemessene Ausgleichsleistungsbeiträge zur Erhaltung und Unterschutzstellung von schützenswerten Landschaften von nationaler und überregionaler Bedeutung sowie zur Sicherung angemessener Restwassermengen, sofern es sich nicht um finanzstarke Kantone oder Gemeinden handelt. Der Bund öffnet zu diesem Zweck einen Fonds für Ausgleichsbeiträge. Er erhebt eine Abgabe von höchstens einem Rappen pro Kilowattstunde der in der Schweiz erzeugten Hydroelektrizität. Der Bundesrat erläßt die notwendigen Ausführungsbestimmungen und bewilligt die entsprechenden Ausgleichsbeiträge.» Der Bundesrat beantragte die Ablehnung dieser Motion, und der Nationalrat folgte ihm mehrheitlich.
Die SGS hat sich stets dafür eingesetzt, daß die Erfüllung eines Verfassungsauftrages nicht einseitig auf Kosten der Bergbevölkerung erfolgen darf. Mit dem Verzicht auf den Bau des Greina-Kraftwerkes und der Unterschutzstellung der Greina wird bekanntlich nicht nur eine einzigartige Hochgebirgslandschaft in der Schweiz erhalten, sondern damit verlieren die beiden Berggemeinden Sumvitg und Vrin jährlich rund 2,3 Mio. Franken an Einnahmen, die sie dringend benötigen. Beim Kanton macht dies nochmals etwa denselben Betrag aus. Ohne Ausgleichsleistungen würde die konkrete Erfüllung dieses Verfassungsauftrages praktisch ausschließlich zu Lasten der nicht gerade auf Rosen gebetteten Berggemeinden gehen. Nachdem in den parlamentarischen Beratungen die Summe von einer Million Franken für beide Gemeinden zusammen mehrfach gefordert wurde, gingen wir davon aus, daß die Gemeinden wenigstens mit diesem Betrag rechnen könnten.
Noch mehr als die Ablehnung des Landschaftsrappens schmerzte uns dann der Hinschied unseres treuen Verbündeten und ersten SGS-Präsidenten Erwin Akeret im Herbst 1987. Eine liebenswürdige und kämpferische Person hatte uns für immer verlassen, aber wir hatten ihm innerlich die Treue geschworen und wollten uns für seine Ziele einsetzen und alles unternehmen, um sie in die Tat umzusetzen.
Nach dem erwarteten Nein zum Landschaftsrappen im Ständerat konzentrierte sich die Arbeit vom Herbst 1988 auf den Nationalrat. Diese lief vor allem dank SGS-Präsident Herbert Maeder und Vizepräsidentin Menga Danuser sowie der im Parlament vertretenen 18 Stiftungsräte/innen, welche über einen guten Rückhalt in den Bundesratsparteien und Kommissionen verfügten, ausgezeichnet. Selbstverständlich halfen auch die kleinen Parteien tatkräftig mit. Wichtig war auch die gute Koordination mit den Gemeinden Vrin und Sumvitg. Nach zahlreichen Besprechungen sowie unzähligen Repliken auf Hypothesen der Landschaftsrappen-Gegner schaffte der Antrag der SGS-Stiftungsrätin und Nationalrätin Lili Nabholz am 22. Juni 1989 den überraschenden Durchbruch. Weil dem Landschaftsrappen im Vorfeld keine Chance eingeräumt wurde, war der Sieg im Nationalrat für viele eine Sensation. In der Wintersession 1989 verwässerte der Ständerat erneut die Gewässerschutzvorlage des Nationalrates erheblich und strich auch den Landschaftsrappen.
Zum erwähnten Rechtsgutachten von Rene Rhinow vom Oktober 1987 ließ der Bundesrat ein weiteres durch Jürg Paul Müller und Hans Schmid von der Universität Bern erstellen. Auch dieses kam zum Schluß: «Anzuknüpfen ist an die Sachaufgabe des Bundes. Sie besteht darin, eine von der Verfassung geforderte Koordination von Landschaftserhaltungs- und Wasserkraftnutzungsinteressen zu verwirklichen, welche erst die konkreten Verfügungsbefugnisse der Kantone und Gemeinden über die Wasservorkommen bestimmt und konkrete Nutzung rechtlich möglich macht. Soweit erhebliche Benachteiligungen einzelner Wasserherkunftsgebiete als unzumutbar erscheinen, drängt sich ein Lastenausgleich auf, zu dessen Verwirklichung aufgrund der Sachkompetenz ebenfalls der Bund zuständig ist. In diesem Sinn ist davon auszugehen, daß die Sachkompetenz des Bundes die Zuständigkeit zur Erhebung der in Erwägung gezogenen Ausgleichsfinanzierung mitumfaßt.»
Am 21. März 1990 stimmte der Nationalrat auch unter Namensaufruf mit 87 zu 40 Stimmen für den Landschaftsrappen. Dies bewog den Ständerat in der Sommersession immerhin zu einer Kann-Formulierung für die Ausgleichsleistungen. Im September 1990 sprach sich der Nationalrat erneut für den Landschaftsrappen aus. Der Rat entsprach auf diese Weise auch dem Antrag des Bundesrates, welcher sich von der anfänglich negativen Haltung zum Antrag für den Landschaftsrappen im Nationalrat durchgerungen hatte. In der Dezembersession 1990 lenkte schließlich auch der Ständerat ein und genehmigte die Formulierung, wonach der Bund nicht nur Ausgleichsbeiträge leisten kann, sondern Ausgleichsbeiträge leistet.
Die SGS hat in der Folge alles in Bewegung gesetzt, um die Gewässerschutzvorlagen vom 17. Mai 1992 zu gewinnen. Die Gewässerschutz-Initiative wurde verworfen; aber erfreulicherweise stimmte der Souverän mit 1'151'706 Ja gegen 591'214 Nein und mit 21 zu 5 Kantonen dem neuen Gewässerschutz-Gesetz zu. Damit waren auch die Ausgleichsleistungen bundesrechtlich verankert. Die Verlierer dieser Abstimmung wollten die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes zunächst hinauszögern. Erneut war der Einsatz der Umweltorganisationen notwendig, um die Öffentlichkeit auf diese Verzögerungstaktik aufmerksam zu machen. Schließlich setzte Umweltminister Flavio Cotti im Bundesrat durch, daß das Bundesgesetz am 1. November 1992 in Kraft gesetzt wurde, und bedankte sich persönlich für den SGS-Einsatz zu Gunsten des neuen Gesetzes.
Auf die Verordnung über die Ausgleichsleistungen mußte man etwas länger warten. Im Herbst 1993 sollten diese den Gemeinden Vrin und Sumvitg entrichtet werden, damit die Greina-Hochebene im Gegenzug unter Schutz gestellt werde. Diese Ausgleichsbeiträge würden nicht «für ein Nichtstun» entrichtet, wie Politiker, welche die Bundesverfassung offenbar schlecht kennen, polemisierten, sondern für eine positive Leistung: Unterschutzstellung und Verzicht auf eine intensivere oder andere wirtschaftliche Nutzung eines kommunalen Hoheitsgebietes. Die SGS stieß immer wieder nach und ersuchte den Bundesrat, geltendes Bundesrecht zu vollziehen und die Ausgleichsleistungen den Gemeinden zu entrichten.
Mit größtem Erstaunen mußte die SGS im Sommer 1994 aber erfahren, daß der Bundesrat bzw. die zuständigen Departemente die Abschaffung der Ausgleichsleistungen im Schilde führten. Anläßlich der Stiftungsratsversammlung vom 3. September 1994 in Buchs/SG wurde beschlossen, gegen eine allfällige Streichung dieser Ausgleichsleistung - und die Mißachtung des eindeutigen Volksentscheides von 1992 - das Referendum zu ergreifen. ,Im November 1994 gewann das Finanzdepartement die erste Runde. Die nationalrätliche Finanzkommission folgte Bundesrat Stich und stimmte für die Streichung der Ausgleichsleistungen! Um die Interessen der Gemeinden nicht zu gefährden, arbeitete auch die SGS an einem Notszenario auf Bundesebene mit, damit die Gemeinden Vrin und Sumvitg mit einer Pauschal-Ausgleichsleistung rechnen konnten, falls die Ausgleichsleistungen im Gesetz tatsächlich gestrichen werden sollten.
Die SGS hat jedoch stets erklärt, daß sie alles in Bewegung setzen werde, um einen solchen Anschlag auf die direkte Demokratie zu verhindern. Im Vorfeld der Abstimmungen im National- und Ständerat setzten sich insbesondere Lili Nabholz, Rene Rhinow, Christine Beerli, Gilles Petitpierre, Fritz Schiesser, Marc Suter und Rolf Büttiker in der FDP-Fraktion für die Beachtung des klaren Volksentscheides von 1992 ein. Bei der CVP waren es vor allem Eugen David, Rolf Engler und Rolf Seiler sowie später Dumeni Columberg. Die National- und Ständerätinnen und -räte der SP traten geschlossen gegen den Finanzminister an, um den Gewässerschutzentscheid des Schweizer Volkes zu verteidigen.
Eine außergewöhnliche Beachtung und damit auch einen wesentlichen Einfluß auf die Parlamentsdebatte fand die deutliche Stellungnahme der wohl sechzehn bedeutendsten Staats- und Verwaltungsrechtsprofessoren aller Schweizer Hochschulen, die klar gegen die Streichung der Ausgleichsleistungen Stellung bezogen.
Am 25. Januar 1995 wurde im Nationalrat für die Ausgleichsleistungen und für die Achtung der direkten Demokratie gekämpft. Als einer der ersten ergriff der SGS-Präsident Herbert Maeder im Nationalrat das Wort und kritisierte das Vorhaben des Bundesrates massiv: «Bevor nun aber vom Bund auch nur ein einziger Rappen für in Frage kommende Gemeinden ausbezahlt wurde - ich denke an Vrin und Sumvitg, denen aus dem Verzicht auf ein Greina-Kraftwerk Millionenbeträge an Wasserzinsen entgehen - wollen Bundesrat und Parlament in einem eigentlichen. Staatsstreich von oben den Gesetzesartikel streichen. Welchen Wert hat eigentlich die gesetzgeberische Arbeit im Rat, und welchen Wert messen wir in der Schweiz einer Volksabstimmung bei?» Menga Danuser sprach für die SP-Fraktion: «Es ist sehr befremdlich, wie der Bundesrat das Naturschutzjahr 1995 einläutet. Taten und Worte klaffen oftganz schön auseinander. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Diese Pflicht nehmen über ein Dutzend Rechtsprofessoren ernst, die sich vorwenigen Tagen in einer gemeinsamen Eingabe mit aller Vehemenz gegen die geplante Streichung der Ausgleichsbeiträge im Gewässerschutz-Gesetz gewandt haben.» Dumeni Columberg meinte: «Die CVP-Fraktion lehnt die beantragte Streichung der Ausgleichsbeiträge für Gewässerschutzbereiche klar und eindeutig ab. Das Schweizer Volk hat am 17. Mai 1992 entschieden, und daran haben wir uns zu halten. Es wäre eine grobe Mißachtung der elementarsten Grundsätze der direkten Demokratie, wenn wir nun eine zentrale Bestimmung dieser Vorlage aufheben würden. So können wir mit den Volksrechten nicht umspringen.» Nationalrätin Lili Nabholz sprach für die FDP-Fraktion, «die in ihrer deutlichen Mehrheit dem Streichungsantrag opponiert. Wenn wir nun hingehen, und im Rahmen eines Finanzpaketes einen auch politisch derart substantiellen Bestandteil in einer Nacht- und Nebelaktion aus einem vom Volk beschlossenen Gesetz herauskippen, dann tun wir unseren demokratischen Spielregeln ganz erheblichen Abbruch. Wir würden nicht bloß der Umwelt einen Bärendienst erweisen, wir würden auch unserem parlamentarischen Ansehen, überhaupt dem Ansehen unserer politischen Institutionen Schaden zufügen.»
Der Entscheid im Nationalrat war eindeutig: 103 gegen 67 Stimmen für das Belassen der Ausgleichsleistungen im Gewässerschutz-Gesetz bzw. Wasserrechts-Gesetz. Überraschenderweise schwenkte dann die ständerätliche Finanzkommission nochmals um und plädierte mehrheitlich erneut für die Streichung der Ausgleichsleistungen. Doch am 8. März 1995 sprach auch der Ständerat Klartext: Die von Ständerat Loretan angeführte Minderheit obsiegte klar gegen den Kommissionsantrag. Der große Dank für die Verteidigung der Ausgleichsleistungen und der Volksrechte gilt hier insbesondere auch Rene Rhinow, Thomas Onken, Christine Beerli, Hans Danioth, Bruno Frick, Ricardo Jagmetti, Gilles Petitpierre, Gian R. Plattner, Fritz Schiesser und Kurt Schüle.
Mit diesen Entscheiden bestätigte das Parlament nun die Ausgleichsleistungen zum zweiten Mal, wie es der Souverän bereits am 17. Mai 1992 entschieden hatte. Dank dieser Ausgleichsleistungen haben die Gemeinwesen in der Schweiz und vor allem finanzschwache Berggemeinden, nach jahre langem Engagement für die Erhaltung unserer Flüsse und Bä che, eine Chance, die Natur- und Flußlandschaften, die Seele der Natur in diesen Bergtälern, nicht mehr aus finanzieller Not verkaufen zu müssen. Es ist zu hoffen, daß das geltende Bundesrecht endlich durch den Bundesrat vollzogen wird, wie von Volk und Parlament entschieden.
Die SGS hat einerseits ihr Versprechen eingelöst. Sie hat hartnäckig gearbeitet, um den Traum von Erwin Akeret und vieler Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes zu realisieren. Andrerseits stimmt es auch nachdenklich, daß ein solcher Aufwand und ein jahrelanges Engagement von all den erwähnten und nicht erwähnten, aber nicht weniger wichti gen Persönlichkeiten notwendig sind, um einen Verfassungsauftrag nach Jahrzehnten endlich zu erfüllen.
Quelle: Buch „La Greina“, Das Hochtal zwischen Sumvitg und Blenio, Schweizerische Greina-Stiftung (SGS), Verlag Bündner Monatsblatt / Desertina AG, Chur, 1997